Terminvereinbarung und Anmeldung

Ihren ersten Behandlungstermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Für akute Beschwerden halten wir uns, wenn möglich, zusätzliche Behandlungszeiten vor.

Wichtig! Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine Verordnung von ihrem Arzt und ggf. relevante Unterlagen mit!

Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah zu Ihrer Verordnung Termine zu ermöglichen. Sollte dies nicht immer sofort möglich sein, haben Sie bitte Verständnis dafür, da die Qualität unserer Behandlung für Therapeut und Patient im Vordergrund steht und auch Ihnen zugute kommt.

 

Terminvereinbarung

Wichtiger Hinweis für gesetzlich Versicherte zur Zuzahlung

Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln ist für gesetzlich Krankenversicherte in § 32 SGB V und § 61 SGB V die Zahlung eines Eigenanteils (Zuzahlung) vorgeschrieben. Dieser beträgt z. Z. 10% des Rechnungsbetrages zuzüglich 10,00 EUR pro Verordnung („Rezeptgebühr“). Diesen Eigenanteil muss der Leistungserbringer einziehen und mit dem Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen gegenüber Ihrer Krankenkasse verrechnen. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit worden sein, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.